Daten & Technologie
Barrierefreiheit im Banking: Chancen und Pflichten für Finanzinstitute
Ab Juni 2025 schreibt das deutsche BFSG barrierefreies digitales Banking vor. Lernen Sie die Anforderungen, betroffene Akteure und wie man sich vorbereitet.
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acceleraid Redaktion
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2 Min. Lesezeit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen vorsieht. Diese Gesetzesänderung betrifft insbesondere Banken und den Online-Handel, die verpflichtet sind, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Gesetzeslage / Anforderungen Die Barrierefreiheitsgesetze bauen auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf, die von den Initiativen Web Accessibility Initiative (WAI) und World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Diese Richtlinien legen verschiedene Levels (A, AA, AAA) fest, die beschreiben, wie barrierefrei eine Website sein sollte. Das BFSG beruft sich speziell auf das Level AA der WCAGs, welches als Standard für die Umsetzung der Barrierefreiheit von digitalen Angeboten dient. Es legt fest, dass Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher ab 2025 barrierefrei gestaltet sein müssen.
Barrierefreiheit auf Websites und in ShopsDie Umsetzung der Barrierefreiheit betrifft auch den digitalen Bereich, insbesondere Websites und Online-Shops. Neben einer verbesserten Navigation und kontrastreichen Darstellungen müssen Websites auch mit assistiven Hilfsmitteln wie Screenreadern kompatibel sein. Diese Software liest den Inhalt einer Website für sehbehinderte Menschen vor und erfordert eine klare semantische Strukturierung der Inhalte sowie die Verwendung von WAI-ARIA-Attributen. Barrierefreiheit bedeutet daher nicht nur eine visuelle Gestaltung, sondern auch eine zugängliche Strukturierung des Inhalts, die es allen Nutzern ermöglicht, die Website zu verstehen und zu verwenden.
Für wen ist es relevant? Neben Banken und Sparkassen sind auch andere Unternehmen betroffen, insbesondere solche, die im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs tätig sind. Dies umfasst Unternehmen im Einzelhandel, E-Commerce, Versicherungen und weitere Dienstleistungsunternehmen. Das BFSG gilt für Unternehmen jeglicher Größe, wobei Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen mit geringem Umsatz oder wenigen Mitarbeitern vorgesehen sind. Die Barrierefreiheit im Internet ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, die User Experience zu verbessern und die Auffindbarkeit der Website in Suchmaschinen zu erhöhen.
Insgesamt bietet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine Chance für Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten und damit die Teilhabe und Inklusion aller Menschen zu fördern.
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