Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Reihe 2/3 – Prüfung und Audit

20.Februar

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen dazu, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dieser Leitfaden zeigt, wie Unternehmen sich optimal vorbereiten, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wie Compliance sichergestellt werden kann.

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen stehen vor neuen Herausforderungen, denn bis zum 28. Juni 2025 müssen sie ihre Produkte und Dienstleistungen an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen.

  1. Selbstprüfung und Audit: Wie barrierefrei ist Ihr Unternehmen?

Der erste Schritt zur erfolgreichen Umsetzung des BFSG ist eine detaillierte Analyse des aktuellen Barrierefreiheitsstatus.

Barrierefreiheits-Check für Websites und Apps

  • Überprüfung der Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen.
  • Sicherstellung der Kompatibilität mit Screenreadern.
  • Nutzung klarer und kontrastreicher Gestaltungselemente.
  • Strukturierte Inhalte, die per Tastatur bedienbar sind.

Testverfahren & Werkzeuge

Um die digitale Barrierefreiheit sicherzustellen, können folgende Tools genutzt werden:

  • WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool): Automatische Analyse von Websites. [LINK]
  • Lighthouse (Google-Tool): Testet Barrierefreiheit, Performance und SEO. [LINK]
  • BITV-Test (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung-Test): Bewertet die Einhaltung deutscher Barrierefreiheitsstandards. [LINK]
  1. Anforderungen nach Dringlichkeitsstufen

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in drei Stufen unterteilt, die sich an den WCAG-Standards orientieren:

A – Grundanforderungen (Pflicht nach BFSG)

  • Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte: Bilder, Icons und Diagramme müssen mit Alternativtexten versehen werden.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle interaktiven Elemente müssen ohne Maus nutzbar sein.
  • Vermeidung von Flackern und Blitzen: Inhalte dürfen nicht mit mehr als dreimal pro Sekunde flackern.
  • Barrierefreie Dokumente und Formulare: PDFs müssen korrekt strukturiert sein, Formulare müssen mit assistiven Technologien nutzbar sein.

AA – Erweiterte Anforderungen (Weitgehend verpflichtend nach BFSG)

  • Farbkontraste: Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text.
  • Responsives Design: Inhalte dürfen bei Zoom (bis zu 200%) nicht unleserlich werden.
  • Untertitel und Audiobeschreibungen: Alle Videoinhalte müssen Untertitel und/oder Audiobeschreibungen enthalten.
  • Fehlermeldungen und Hinweise: Klare und verständliche Hinweise bei fehlerhaften Formulareingaben.

AAA – Höchststufe der Barrierefreiheit (Empfohlen, aber nicht verpflichtend)

  • Erweiterte Audiobeschreibungen für Videos
  • Gebärdensprachvideos für wichtige Inhalte und Services
  • Erklärungen in Einfacher Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
  1. Rechtliche Rahmenbedingungen & Ausnahmen

Gibt es Befreiungen für kleine Unternehmen?

  • KMU mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro können in bestimmten Fällen ausgenommen sein.
  • Dennoch wird empfohlen, freiwillige Anpassungen vorzunehmen.

Wie erfolgt die Kontrolle und Durchsetzung?

  • Behörden können Prüfungen durchführen und Unternehmen zur Nachbesserung verpflichten.
  • Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und andere Sanktionen.
  1. Tipps für Unternehmen zur frühzeitigen Umsetzung

  • Barrierefreiheit als festen Bestandteil in die digitale Strategie einbinden.
  • Nutzerfeedback einholen und in die Entwicklung integrieren.
  • Schrittweise Optimierungen vornehmen statt Komplettumstellung.
  1. To-Do-Liste für Unternehmen

  1. Interne Schulungen & Sensibilisierung: Mitarbeitende zum Thema Barrierefreiheit schulen.
  2. Beauftragung von Experten: Zusammenarbeit mit Accessibility-Experten zur Analyse und Optimierung.
  3. Entwicklung einer barrierefreien Strategie: Barrierefreiheit als langfristiges Unternehmensziel definieren.

Fazit

Die Umsetzung des BFSG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, mehr Kunden zu erreichen und ein positives Nutzererlebnis zu schaffen. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern können sich durch barrierefreie Angebote Wettbewerbsvorteile sichern.

Sie benötigen Unterstützung bei Ihren Websites um diese barrierefrei zu gestalten, diese zu prüfen oder sie möchten die Gelegenheit nutzen, Ihre Websites konversionstärker auszurichten? Kontaktieren Sie uns hier!

Übersicht unserer Beitragsserie „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“:

  1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Grundlagen (13.02.25)
  2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Audit / Prüfung (20.02.25)
  3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Anforderungsdetails (27.02.25)