Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Reihe 1/3 – Grundlagen

13.Februar

Die digitale und physische Welt soll für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein – das ist das zentrale Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Unternehmen und öffentliche Einrichtungen stehen vor neuen Herausforderungen, denn bis zum 28. Juni 2025 müssen sie ihre Produkte und Dienstleistungen an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen. Doch was genau regelt das BFSG? Welche Branchen sind betroffen, und was passiert bei Nichteinhaltung? Dieser Artikel gibt einen fundierten Überblick.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen eine gleichwertige Nutzung zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere digitale Angebote und technische Geräte, aber auch verschiedene Dienstleistungen aus unterschiedlichen Wirtschaftssektoren.

Warum wurde das Gesetz eingeführt?

Das BFSG verfolgt das Ziel, bestehende Barrieren abzubauen und die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Millionen von Menschen mit Behinderungen sind auf eine zugängliche Umgebung angewiesen. Mit einheitlichen Anforderungen für Unternehmen innerhalb der EU soll zudem ein fairer Wettbewerb geschaffen und Innovationen im Bereich Barrierefreiheit gefördert werden.

Ziele des Gesetzes

Die wichtigsten Ziele des BFSG sind:

  • Verbesserung der digitalen und physischen Barrierefreiheit
  • Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen innerhalb der EU
  • Förderung der Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit für alle Verbraucher

Relevante Fristen: Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das BFSG tritt schrittweise in Kraft. Die zentrale Frist für die Umsetzung ist der 28. Juni 2025. Bis dahin müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den neuen Anforderungen entsprechen. Produkte, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, unterliegen in bestimmten Fällen Übergangsregelungen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Unternehmen und Branchen. Grundsätzlich sind alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen betroffen, die für Verbraucher bestimmt sind. Dabei unterscheidet sich die Relevanz je nach Geschäftsmodell:

  • B2C-Unternehmen: Anbieter, die direkt an Endkunden verkaufen, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und digitalen Angebote vollständig barrierefrei sind.
  • B2B-Unternehmen: Auch wenn das Gesetz primär den Endkundenmarkt adressiert, können Unternehmen, die Geschäftskunden beliefern, indirekt betroffen sein. Beispielsweise, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in barrierefreie Gesamtlösungen eingebunden werden müssen.

Zu den betroffenen Bereichen zählen insbesondere:

  • Betreiber von Websites, Online-Shops und digitalen Plattformen
  • Hersteller von Computern, Tablets und Smartphones
  • Finanzdienstleister und Banken (inkl. Geldautomaten und Online-Banking)
  • Telekommunikationsanbieter
  • Verkehrsbetriebe (Bahn, Bus, Flug)
  • Selbstbedienungsterminals wie Ticketautomaten

Welche Anforderungen gelten?

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen Unternehmen verschiedene Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Digitale Barrierefreiheit: Websites, mobile Apps und digitale Dienstleistungen müssen den Standards der WCAG 2.1 entsprechen.
  • Barrierefreie Hardware: Elektronische Produkte müssen auch von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen nutzbar sein.
  • Kundendienste: Telefonische und digitale Kundenbetreuung muss barrierefrei zugänglich sein.
  • Physische Barrierefreiheit: Automaten, Zahlungsterminals und Selbstbedienungssysteme müssen anpassbare Bedienmöglichkeiten bieten.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die das BFSG nicht umsetzen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Diese umfassen:

  • Bußgelder und Sanktionen: Je nach Bundesland können empfindliche Strafen verhängt werden.
  • Reputationsschäden: Unternehmen, die nicht barrierefrei sind, riskieren öffentliche Kritik und mögliche Beschwerden.
  • Marktbenachteiligung: Barrierefreie Lösungen können einen Wettbewerbsvorteil darstellen, da immer mehr Verbraucher darauf achten.

Fazit

Das BFSG stellt eine bedeutende Weichenstellung für eine inklusivere Gesellschaft dar. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen befassen und die notwendigen Maßnahmen einleiten, um rechtzeitig konform zu sein. In unserem nächsten Artikel betrachten wir im Detail, welche Produkte und Dienstleistungen konkret barrierefrei sein müssen und welche Standards sie erfüllen müssen.

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Übersicht unserer Beitragsserie „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“:

  1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Grundlagen (13.02.25)
  2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Audit / Prüfung (20.02.25)
  3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Anforderungsdetails (27.02.25)